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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"


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Schiesslärm macht krank

Schiesslärm macht krank

Den meisten Bürgern ist nicht klar, dass Lärm, der uns umgibt, eine der größten Umweltbelastungen für den menschlichen Organismus ist, denen wir ausgesetzt sind.

Lärm macht krank. Hier denken wir vor allem an die uns stündlich, täglich umgebenden hohen Lärmpegel unserer Umwelt, an den Verkehr, an Arbeitsstättenlärm oder z.B. an den Walkman oder die laute Disko.

Lärm ist eine Schwingung, eine Energiewelle, die besonders bei den impulshaltigen Schüssen der Jagd- und Schrotflinten als Stoßwelle, unser Ohr, eines der sensibelsten und kompliziertesten Organe, das wir besitzen, regelrecht bombardiert. Der Mediziner kann gut erklären, was dann in Folge mit unserem Kreislauf, Blutdruck usw. passiert.

Schießlärm, ein Schuss oder Knall wirkt für den Menschen und für das Tier extrem schockartig. Physikalisch gesehen, kommt es zum höchsten urplötzlichen Energieausstoß der mit einem Chaos an Frequenzen freigesetzt wird, eine extrem hohe Impulsenergie trifft schlagartig auf unser Ohr. Die gesamte Physiologie des Menschen, auch der Tiere, steht urplötzlich in größter Alarmbereitschaft, der Körper signalisiert den größtmöglichen Alarm und löst sofort einen Flucht- und Bedrohungsreflex aus.

Der Mensch als denkendes und fühlendes Wesen adaptiert Schüsse nicht, sein Organismus muss ständig den Knall/Schuss neu einordnen und verarbeiten.

Wer Menschen über einen längeren Zeitraum permanentem periodischen Schiesslärm aussetzt, nimmt seine physische und psychische Folterung vorsätzlich in Kauf. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Zulassung und Duldung von Schießanlagen in der Nähe von Wohn-und Erholungsgebieten völlig unverständlichund nicht akzeptabel. Dass Fachbehörden nicht in der Lage sind, diesen Sachverhalt klar zu erkennen und zu verbieten, kann hier wohl keiner erklären oder nachvollziehen.

Den Schützen sind diese Auswirkungen sehr wohl bekannt.  zum Artikel Gehörschäden bei Jägern

Für die Lärmimmissionen der Schiessanlage wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm herangezogen. Und hier beginnt die Ungerechtigkeit.
Nicht der tatsächlich verursachte Lärm wird bewertet sondern es wird rechnerisch gemittelt.
Vereinfacht gesagt: Man beantragt z.B. eine mögliche Schusszeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Alle innerhalb dieser Zeit abgegebenen Schüsse werden nach einer komplizierten Berechnung "gemittelt".
Also könnte man z.B. 6 Stunden Maschinengewehr schiessen, mit Schusspegeln von 80 dB, aber durch die Mittelungsberechnung, die auch die Zeiten des Nicht-Schiessens einbezieht kommt dann ein rechnerischer Wert von 50 dB raus. .
Der ist dann plötzlich gesetzeskonform, obwohl man stundenlang mit 80 dB Lautstärke "beschossen" wird.

Somit kann über eine Reduzierung von Schüssen innerhalb eines Zeitfensters durch Mittelungsberechnung ein Pegel schöngerechnet werden.

Für die technisch interessierten: Hier kann man selber berechnen, in welcher Entfernung man noch welchen Ausgangslärm hört.
Lärmberechnung Lärmberechnung