Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"
Mitgliederversammlung - Anordnung des Landratsamtes München
Auch dieses Jahr konnte die Mitgliederversammlung in gewohntem Rahmen stattfinden; der Vorstand wurde entlastet und unverändert
für ein weiteres Jahr gewählt.
Vorstandsvorsitzender Dr. Bauer konnte im Jahresbericht über den Inhalt der vom Landratsamt München erlassenen Anordnung berichten,
über die wir von Herrn Miethig, Leiter Referat Umweltschutz, im Rahmen der Akteneinsicht informiert worden waren:
- Eine Anordnung an den Verein Hubertus wurde im Dezember 2022 erlassen auf Basis des BImschG mit 50 dB für
ein reines Wohngebiet und maximalen Spitzen bis 80 dB.
- In der Anordnung wurden drei wesentliche Maßnahmen festgelegt:
a) Die Bahnen für Trap und Skeet werden geschlossen.
b) Ohne Schalldämpfer dürfen nur die beiden ersten Bahnen des Schießstandes benutzt werden, beschränkt auf eine Stunde.
c) Die Jägerprüfung muss mit Schalldämpfer abgehalten werden.
Alternativ kann ein gutachterlich bestätigtes Betriebsmodell vorgelegt werden, dessen Einhaltung laufend belegt werden muss.
- Es wurde sofortiger Vollzug angeordnet.
- Seitens Hubertus wurde Klage gegen die Anordnung des Landratsamtes München erhoben, die mittlerweile zurückgezogen wurde.
Wir werden das Geschehen weiter beobachten und die Bedeutung der Anordnung in den Gesamtzusammenhang einordnen.