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Bürgerinitiative
"Forstenrieder Park ohne Schießanlage"

Hubertus Verein für Jagd- und Sportschießen reicht Genehmigungsantrag für Umbau der Schießanlage Unterdill ein

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Das Landratsamt München (LRA) hat die Bürgerinitiative informiert, dass Hubertus Ende Mai 2014 Antragsunterlagen für eine wesentliche Änderung der Kugelschießstände sowie des Trap- und Skeetschießstandes eingereicht hat. Der Überprüfung der Vollständigkeit schließt sich der Genehmigungsprozess für das Bauvorhaben an, der mehrere Monate dauern kann. Dabei wird geprüft, ob das Bauvorhaben nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, genehmigt werden kann oder modifiziert werden muss.

Der Antrag sieht vor, den Skeet- und den Trapschießstand zu erneuern und je mit einer Schallschutzmuschel zu versehen. Der offene Kugelschießstand mit wie bisher 9 Schießbahnen soll mit nach oben offenen Rasterschallschutzdecken überdacht, die Schützenstände teilweise eingehaust werden. Über den heutigen Anlagenstand hinaus soll eine komplett eingehauste Raumschießanlage (RSA) von ca. 60 m Länge und ca. 14 m Breite errichtet werden.

Für die offenen Schießstände (Skeet, Trap und Kugel) werden die bisherigen Schießzeiten (an 2 Wochentagen 5 bzw. 4 Stunden) beantragt, der von ihnen ausgehende Schießlärm soll am nächstgelegenen kritischsten Messpunkt 50 dB(A) nicht überschreiten. Die Raumschießanlage will Hubertus täglich zwischen 8 Uhr und 22 Uhr nutzen, sie soll angeblich "schalldicht" sein, also ohne Schallemissionen. In der RSA sind unterschiedliche Schießdisziplinen vorgesehen.

Eine Sanierung des Bodens von bisher weiträumig auf dem Gelände verschossenem Bleischrot (nach unserer Schätzung ca. 150 bis 200 Tonnen) findet nicht statt. Auch in den nächsten 35 Pachtjahren sind keine Vorsorgemaßnahmen gegen das unkontrollierte Niederfallen des Bleischrots vorgesehen (weitere ca. 100 Tonnen). Die Genehmigung durch das LRA wird erwartet.

Die Baumaßnahmen sollen 2016 abgeschlossen werden.

Entgegen der in der Kompromiss-Vereinbarung zwischen Hubertus, Bezirksausschuss 19 und Bürgerinitiative vom 1.3.2011, die einen Genehmigungsantrag mit Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 19 BImSchG) beinhaltet, wird der vorliegende Antrag im sog. vereinfachten Verfahren (nach § 16 BImSchG) gestellt. Damit werden die Unterlagen nicht allgemein öffentlich zugänglich, es können dem Landratsamt von den Bürgern keine Einwendungen eingereicht werden, die vom LRA zu beantworten und in einer öffentlichen Erörterung zu behandeln wären.

Die Bürgerinitiative hat deshalb bei dem LRA Akteneinsicht beantragt, um zum Inhalt des Bauantrages wenigstens Stellung nehmen zu können (mehr zu diesem Thema siehe unten).


Gespräch zwischen BA 19, Bayerischen Staatsforsten, Hubertus und Bürgerinitiative am 8. Juli 2014

Nach einem Projektbericht der BI an den BA 19 hatte dessen Vorsitzender, Herr Dr. Ludwig Weidinger, zu diesem Gespräch der beteiligten Parteien eingeladen. Themen waren die Vorstellung der bei dem LRA eingereichten Pläne, Fragen zu den Plänen, Stellungnahme des BA 19 zum Kompromiss v. 1. 3. 2014 mit Diskussion.

Hubertus stellte die Planungen für den Umbau der Schießanlage mit umfangreichen Lärmschutz-Einrichtungen bzw. -Vorkehrungen vor (s. oben). Die BI äußerte entgegen den Versicherungen des Architekten von Hubertus Zweifel an der Schalldichte der ganztägig betriebenen Raumschießanlage, eine auch nur geringe Störung der Anwohner wäre unerträglich und unakzeptabel, es müsste in diesem Fall nachgebessert werden.

Herr Dr. Weidinger stellte anschließend die formale Übereinstimmung der Antragsinhalte mit den meisten Punkten des Kompromisses fest. Insbesondere die Begrenzung der Schießzeiten und die des Schießlärms auf 50 dB(A) am kritischsten dem Schießplatz nächstgelegenen Messpunkt. Über die Sanierung und Vorsorge gegen Bleischrot wurde diskutiert (s. oben).

Ungeklärt und Streitpunkt bleibt die Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch im Pachtvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten vereinbart ist. Herr RA Ziegler will die im Kompromiss genannte "Öffentlichkeitsbeteiligung" nicht als die nach § 19 BImSchG verstehen und durch eine Information der Öffentlichkeit nach Maßgabe von Hubertus ersetzen. Wir haben dem nachdrücklich widersprochen und werden eine Klärung mit den am Kompromiss beteiligten Personen und Parteien in die Wege leiten. Der Vertreter der Bayerischen Staatsforsten teilte mit, dass sie den Vertrag in diesem Punkt überprüfen. Wir verstehen nicht, warum dazu bisher nicht die Beteiligten außerhalb Hubertus mit einbezogen bzw. befragt wurden.

Der Pachtvertrag sieht unzweifelhaft vor, dass mit seinem Inkrafttreten am 13. 11. 2012 während der Schießzeiten eine Lärmgrenze von 50 dB(A) einzuhalten ist. Dagegen verstößt Hubertus nunmehr seit nahezu 20 Monaten. Darauf angesprochen führte Herr RA Ziegler aus, dass er den Pachtvertrag anders interpretiere und die Lärmgrenze erst mit Abschluss der Umbauten gelten solle. Darüber steht im Pachtvertrag aber nichts.

Wir haben vor, über beide Themen mit den BaySF zu sprechen.

Die Forderung der BI, eine falsche nicht authentische Fassung des Kompromisses aus der Anlage zum Pachtvertrag zu entfernen, weil sie zukünftig zu Fehlinterpretationen und Manipulation führen könnte, lehnte RA Ziegler mit der Begründung ab, die BI müsste vorher ihren Namen ändern und eine passendere Umgangsform mit ihm finden. Herr Kuhnert richtete später die Bitte an den Vorsitzenden von Hubertus, Herrn Schmid. Wir warten noch auf eine hoffentlich positive Antwort.

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