Hubertus Verein für Jagd- und Sportschießen reicht Genehmigungsantrag für Umbau der Schießanlage Unterdill ein
pdf-Version dieses Beitrages hier herunterladen
Das Landratsamt München (LRA) hat die Bürgerinitiative informiert, dass Hubertus Ende Mai 2014
Antragsunterlagen für eine wesentliche Änderung der Kugelschießstände sowie des Trap- und Skeetschießstandes
eingereicht hat. Der Überprüfung der Vollständigkeit schließt sich der Genehmigungsprozess für das
Bauvorhaben an, der mehrere Monate dauern kann. Dabei wird geprüft, ob das Bauvorhaben nach den gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, genehmigt werden kann oder modifiziert werden
muss.
Der Antrag sieht vor, den Skeet- und den Trapschießstand zu erneuern und je mit einer Schallschutzmuschel
zu versehen. Der offene Kugelschießstand mit wie bisher 9 Schießbahnen soll mit nach oben offenen
Rasterschallschutzdecken überdacht, die Schützenstände teilweise eingehaust werden. Über den heutigen
Anlagenstand hinaus soll eine komplett eingehauste Raumschießanlage (RSA) von ca. 60 m Länge und ca. 14 m
Breite errichtet werden.
Für die offenen Schießstände (Skeet, Trap und Kugel) werden die bisherigen Schießzeiten (an 2 Wochentagen 5
bzw. 4 Stunden) beantragt, der von ihnen ausgehende Schießlärm soll am nächstgelegenen kritischsten Messpunkt
50 dB(A) nicht überschreiten. Die Raumschießanlage will Hubertus täglich zwischen 8 Uhr und 22 Uhr nutzen,
sie soll angeblich "schalldicht" sein, also ohne Schallemissionen. In der RSA sind unterschiedliche
Schießdisziplinen vorgesehen.
Eine Sanierung des Bodens von bisher weiträumig auf dem Gelände verschossenem Bleischrot
(nach unserer Schätzung ca. 150 bis 200 Tonnen) findet nicht statt. Auch in den nächsten 35 Pachtjahren
sind keine Vorsorgemaßnahmen gegen das unkontrollierte Niederfallen des Bleischrots vorgesehen
(weitere ca. 100 Tonnen). Die Genehmigung durch das LRA wird erwartet.
Die Baumaßnahmen sollen 2016 abgeschlossen werden.
Entgegen der in der Kompromiss-Vereinbarung zwischen Hubertus, Bezirksausschuss 19 und Bürgerinitiative
vom 1.3.2011, die einen Genehmigungsantrag mit Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 19 BImSchG) beinhaltet,
wird der vorliegende Antrag im sog. vereinfachten Verfahren (nach § 16 BImSchG) gestellt. Damit werden die
Unterlagen nicht allgemein öffentlich zugänglich, es können dem Landratsamt von den Bürgern keine
Einwendungen eingereicht werden, die vom LRA zu beantworten und in einer öffentlichen Erörterung zu
behandeln wären.
Die Bürgerinitiative hat deshalb bei dem LRA Akteneinsicht beantragt, um zum Inhalt des Bauantrages
wenigstens Stellung nehmen zu können (mehr zu diesem Thema siehe unten).
Gespräch zwischen BA 19, Bayerischen Staatsforsten, Hubertus und Bürgerinitiative am 8. Juli 2014
Nach einem Projektbericht der BI an den BA 19 hatte dessen Vorsitzender, Herr Dr. Ludwig Weidinger, zu
diesem Gespräch der beteiligten Parteien eingeladen. Themen waren die Vorstellung der bei dem LRA
eingereichten Pläne, Fragen zu den Plänen, Stellungnahme des BA 19 zum Kompromiss v. 1. 3. 2014 mit
Diskussion.
Hubertus stellte die Planungen für den Umbau der Schießanlage mit umfangreichen Lärmschutz-Einrichtungen
bzw. -Vorkehrungen vor (s. oben). Die BI äußerte entgegen den Versicherungen des Architekten von Hubertus
Zweifel an der Schalldichte der ganztägig betriebenen Raumschießanlage, eine auch nur geringe Störung der
Anwohner wäre unerträglich und unakzeptabel, es müsste in diesem Fall nachgebessert werden.
Herr Dr. Weidinger stellte anschließend die formale Übereinstimmung der Antragsinhalte mit den meisten
Punkten des Kompromisses fest. Insbesondere die Begrenzung der Schießzeiten und die des Schießlärms auf
50 dB(A) am kritischsten dem Schießplatz nächstgelegenen Messpunkt. Über die Sanierung und Vorsorge gegen
Bleischrot wurde diskutiert (s. oben).
Ungeklärt und Streitpunkt bleibt die Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch im Pachtvertrag mit den
Bayerischen Staatsforsten vereinbart ist. Herr RA Ziegler will die im Kompromiss genannte
"Öffentlichkeitsbeteiligung" nicht als die nach § 19 BImSchG verstehen und durch eine Information der
Öffentlichkeit nach Maßgabe von Hubertus ersetzen. Wir haben dem nachdrücklich widersprochen und werden
eine Klärung mit den am Kompromiss beteiligten Personen und Parteien in die Wege leiten.
Der Vertreter der Bayerischen Staatsforsten teilte mit, dass sie den Vertrag in diesem Punkt überprüfen.
Wir verstehen nicht, warum dazu bisher nicht die Beteiligten außerhalb Hubertus mit einbezogen bzw.
befragt wurden.
Der Pachtvertrag sieht unzweifelhaft vor, dass mit seinem Inkrafttreten am 13. 11. 2012 während der
Schießzeiten eine Lärmgrenze von 50 dB(A) einzuhalten ist. Dagegen verstößt Hubertus nunmehr seit nahezu
20 Monaten. Darauf angesprochen führte Herr RA Ziegler aus, dass er den Pachtvertrag anders interpretiere
und die Lärmgrenze erst mit Abschluss der Umbauten gelten solle. Darüber steht im Pachtvertrag aber nichts.
Wir haben vor, über beide Themen mit den BaySF zu sprechen.
Die Forderung der BI, eine falsche nicht authentische Fassung des Kompromisses aus der Anlage zum
Pachtvertrag zu entfernen, weil sie zukünftig zu Fehlinterpretationen und Manipulation führen könnte,
lehnte RA Ziegler mit der Begründung ab, die BI müsste vorher ihren Namen ändern und eine passendere
Umgangsform mit ihm finden. Herr Kuhnert richtete später die Bitte an den Vorsitzenden von Hubertus,
Herrn Schmid. Wir warten noch auf eine hoffentlich positive Antwort.