Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages behandelt am 20. Februar 2013 die Petitionen der Forstenrieder Bürger gegen Umgestaltung der Schießanlage Forstenried/Unterdill
Die Bürgerinitiative " Forstenrieder Park ohne Schießanlage e.V." wird angehört
Teilnehmer der Bürgerinitiative:
H. Kuhnert, Dr. D.Schöne, E.Schleicher, Dr. B.Schweizer, J.Schneider
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe der Petenten in der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2013 beraten
und darüber beschlossen. Die Petitionen der Bürger aus dem Jahre 2009, die sich ursprünglich sämtlich
gegen die geplante Monsterschießanlage richteten, sollten insgesamt als erledigt betrachtet werden,
da der erste Umbauantrag von Hubertus beim LRA zurückgezogen wurde und ein neuer Antrag mit gänzlich
anderer Planung demnächst erwartet wird.
Für unsere Bürgerinitiative konnte dann H. Kuhnert in der Ausschusssitzung erklären, dass in Bezug auf
einen möglichen neuen Antrag von Hubertus drei wichtige Forderungen aus den ca. 60 Petitionen unabhängig
von der alten Bauplanung noch immer Gültigkeit haben und unerledigt sind:
1.) Erhaltung der Lebensqualität der Wohnbevölkerung durch die langfristige Absicherung der in einer
Kompromissvereinbarung festgelegten zeitlichen Begrenzung der Schießzeiten im neuen Pachtvertrag.
2.) Erhaltung und Schutz des Forstenrieder Parks als wertvolles Naherholungsgebiet durch Beschlussfassung
zur Reduzierung des Schießlärms im Wald ( max 55 dB(A) ) und damit Erhaltung des Naturgenusses im
Naherholungsgebiet Forstenrieder Park.
3.) Schutz der Umwelt durch die Sanierung des hoch kontaminierten Bodens der Schießanlage, um mögliche
Vergiftung des Grundwassers zu unterbinden.
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderungen der Bürger und hat deshalb folgende Maßgaben
beschlossen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bayerischen
Staatsforsten den Teil des Vertrags zwischen dem Verein Hubertus und den
Bayerischen Staatsforsten offenlegen, der die öffentlichen Interessen und insbesondere die
Kompromissvereinbarungen berührt. An den Verein Hubertus wird appelliert, sich nicht querzulegen.
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, die Kompromissvereinbarung langfristig abzusichern.
Das Landratsamt wird gebeten, die Lärmproblematik erneut zu prüfen und
gegebenenfalls im Interesse der Anwohner und der Erholungssuchenden die Entscheidung zu korrigieren,
wonach keine Grenzwerte festgelegt werden.