BUND Naturschutz für Einhaltung von Lärmgrenzwert im Forstenrieder Park rund um die
Schießanlage des Vereins Hubertus für Jagd- und Sportschießen e.V.
Bei dem ersten Genehmigungsantrag von Hubertus aus dem Jahr 2009 hatte das damals zuständige Referat
Gesundheit und Umwelt der LHS München vor dem Genehmigungsverfahren für den an den Schießplatz südlich
angrenzenden Forstenrieder Park eine Lärmgrenze von 55 dB(A) vorgeschrieben.
Nach Übertragung der
Zuständigkeit durch die Regierung von Oberbayern auf das Landratsamt weigert sich dieses, die Lärmgrenze
für den im April 2013 erwarteten neuen Genehmigungsantrag ebenfalls vorzugeben. Wir verstehen das nicht und
fordern vom Landratsamt seit Langem , diese Lärmgrenze verbindlich festzulegen.
Wir freuen uns sehr, dass sich jetzt auch der Bund für Naturschutz entschieden dafür ausgesprochen hat,
dem Schießlärm im Forstenrieder Park Grenzen zu setzen.
Die öffentliche Stellungnahme des Bundes für Naturschutz in Bayern e.V. können Sie hier lesen.