Gespräch mit Staatssekretärin Frau Melanie Huml,
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
(im folgenden bezeichnet als StM UG), am 18. 12. 2009,
zusammen mit MdL Herrn Georg Eisenreich, CSU
Neben Staatssekretärin Frau Huml nahmen seitens des Ministeriums Ministerialrätin Frau
Christina von Seckendorff, Referat für Bodenschutz und Geologie, und Regierungs-
direktorin Frau Dr. Vogel,
Referat für Lärm und Erschütterungen, teil. Die Interessen der BI vertraten Frau Petra Reitberger,
Heinz Kuhnert, Dr. Dieter Schöne und Jochen Weidinger. Das Gespräch von einer Dauer von ca. 2 Stunden
fand in offener, freundlicher Atmosphäre statt und war von Informationsinteresse und Sachlichkeit bestimmt.
MdL Herr Georg Eisenreich hatte dieses Gespräch für die BI arrangiert.
Es war unser Ziel, unsere Argumente gegen den vom StM UG gewährten Status von Hubertus als
Schwerpunktschießanlage geltend zu machen und als zweites Thema eine komplette Einhausung als
Stand der Technik für den großen Kugelstand zu fordern.
Herr Eisenreich wies eingangs darauf hin, dass die Schießanlage des Vereins Hubertus in Unterdill nach dem bislang
bekannten Sachstand Bestandsschutz genießt und daher zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes modernisiert
werden darf, jedoch die Kriterien für eine Erweiterung zu einer Schwerpunktanlage hinsichtlich einer Vielzahl von
Kriterien nicht erfüllt. Eine Anerkennung der Schießanlage Hubertus als Schwerpunktanlage sei daher aus rechtlichen
Gründen falsch und für die Bevölkerung nicht zumutbar. Herr Eisenreich machte deutlich, dass diese Anlage nicht in
das Schwerpunktanlagenkonzept einbezogen werden darf.
Seine Argumentation wurde von uns aufgegriffen und detailliert ausgebaut. Die Einstufung wird unter
Berücksichtigung unserer Darstellung überprüft.
Mit gleichem Nachdruck wurde von uns als unabdingbare Voraussetzung für eine Weiter-
benutzung des Kugelstandes
dessen unterirdische Verlegung oder vollständige, schalldichte Einhausung gefordert. Dies wurde seit Jahrzehnten
von den zuständigen Behörden vor-
geschlagen und von Hubertus immer wieder versprochen. Eine Lärmbelästigung der
Bevölkerung muss völlig ausgeschlossen werden. Die Einhaltung von Lärmschutzwerten nach dem BImSchG kann, wie
uns aus eigenen Messungen an anderen Schießplätzen, insbesondere in Garching-Hochbrück bekannt wurde, nicht
garantiert werden. Das Risiko von unerträglichen Überschreitungen darf aber nicht auf die Bürger abgewälzt werden.
Wir bestanden auf kompletter Einhausung des großen Kugelstandes als anerkannter Stand der Technik für Lärmschutz
in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung. Frau Dr. Vogel bestätigte, dass heute die Einhausung als Lärmschutz von
Kugelständen das Übliche sei und der Stand der Technik durch die Umgebung, hier die unmittelbare Nähe zur
Wohnbe-
bauung, bestimmt werde. Wir gehen davon aus, dass auch die zuständigen Genehmigungsbehörden sich
dieser Meinung anschließen werden.
Aus den gleichen Gründen forderte die BI die Nicht-Genehmigung einer Fortsetzung des Schießbetriebes auf
jedweder Trap- und Skeet-Außenanlage an dieser Örtlichkeit. Eine derartige Anlage ist insbesondere für
Jägerprüfungen auch nicht erforderlich.
Frau v. Seckendorff erklärte die Bestimmung von Schwerpunktschießanlagen als sinnvolles Konzept, um die vielen
kleinen Schiessanlagen Bayerns hinsichtlich der Bodenkontami-
nierung zu durchforsten. Die BI legte anhand ihrer
Erfahrungen bei der Besichtigung der neu erbauten Olympia-Schießanlage in Garching dar, dass die bislang
geplante konzeptgleiche Anlage für Unterdill dieser Zielsetzung nur ungenügend nachkommen werde. Jedes Jahr
würde nach Schätzung der BI immer noch eine knappe Tonne Bleischrot neu in den Wald geschossen und den Boden
kontaminieren.
Für die weitere Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ist die Einreichung des neuen Genehmigungsantrages
durch Hubertus erforderlich, der zum 26. Januar 2010 avisiert ist. Frau Staatssekretärin Huml bot an,
sich danach noch einmal im gleichen Kreis zu besprechen.